2009 hatte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien das Lied „Ich tu dir weh“ sowie die Abbildung einer Folterung im Booklet des Albums als „verrohend“ und „sittenwidrig“ eingestuft, in der Folge landete das ganze Album auf dem Index, da das Lied die Entwicklung von Jugendlichen gefährden könne.
Rammstein mussten daraufhin nach eigener Darstellung knapp 85.000 Tonträger vernichten oder einlagern. Vor Gericht wollen die Musiker nun durchsetzen, dass dieser Schaden ersetzt wird. Das Verwaltungsgericht Köln hatte das Album nach einem halben Jahr wieder aufgehoben mit der Begründung, die Bundesprüfstelle habe nicht ausreichen zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz abgewogen. Die Entscheidung sei daher rechtswidrig gewesen. Im Urteil hieß es, die martialische, übertriebene Darstellung von Gewalt sei ein Stilmittel der Gruppe. Es sei eine Inszenierung und wegen der Entfremdung „kein wirklichkeitsnaher Gewaltexzess“.
Warum die Band jetzt erst klagt, ist unklar. Der Prozess soll im Sommer beginnen. (Tsp/dpa)