Datenschutzerklärung 2.0

Weil ich für Wahlfreiheit eintrete, Panikmache unnötig und zeitraubend finde und diese Erklärung mir so gut gefällt – könnt ihr in Zukunft wählen, welche für euch im Kontakt mit uns gilt. Wenn es euch ein Bedürfnis ist, dürft ihr uns das auch mitteilen – obwohl das keinen irgendwie gearteten Effekt hat.

Präambel

Artikel 12 der EU-Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) fordert, dass ich dir „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form [und] in einer klaren und einfachen Sprache“ erkläre, was hier auf dieser Webseite geschieht. Da ich dabei nicht davon ausgehen darf, dass du fünf Jahre Informatik, Jura oder Raketeningenieurwesen studiert hast, soll ich also Klartext schreiben. Das mache ich doch gerne.

§1 Hosting

Diese Website wird offiziell gehostet von „meiner“ Firma. Diese Firma hat das Hosting ausgelagert an einen grossen Schweizer Hosting-Anbieter. Ich privat habe mit meiner eigenen Firma für diese Domain [rocknews.ch] keinen schriftlichen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, ich habe mir aber im Innenverhältnis mündlich versichert, dass ich (geschäftlich) meine (privaten) Hosting-Daten immer sehr gewissenhaft behandeln werde.

§2 Google Analytics und sonstiges Tracking

Diese Website nutzt Google Analytics und auch die Standard-Wordpress-Statistiken. Oh Mein Gott! Ihre Zugriffe auf diese Website werden sicherlich auch in den USA gespeichert. Und es kommt noch schlimmer: auch mit Google habe ich noch keinen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen. Wieso? Der Google-Standard-AV-Vertrag hat 18 Seiten, muss in doppelter Ausfertigung nach Irland geschickt werden und legt mir nahe, meine sonstigen Anmerkungen zum Vertrag postalisch nach London zu senden. Hier kannst du den Vertrag mal nachlesen. Und es kommt noch besser: würde ich die Buchstaben der Datenschutzgrundverordnung wörtlich auslegen, z.B. Artikel 28 Abs. 3 (h), müsste ich persönlich meine Auftragsverarbeiter gelegentlich besuchen und überprüfen, ob die das alles richtig machen. Also ganz praktisch: ich fahre zum Google Rechenzentrum, klingele an der Pforte und sage dann: „Hallo, hier ist Ihr Auftraggeber, der Frischknecht aus Engwang. Ich wollte mal gucken, ob Sie auch wirklich alles richtig machen.“ Alles klar?!

§3 Weitere Plugins

Sie haben noch nicht genug? Ok, dann weiter. Diese Website nutzt ein paar Plugins. Diese Plugins machen allerhand: ein paar beschleunigen die Website, ein anderes sorgt für schöne Optik, Fussnoten, Social Sharing Buttons, E-Mailalerts, Fotogalerie oder besonders schöne Sitemaps, die dazu führen, dass du diese Website überhaupt finden konntest. Wie dem auch sei: nahezu jedes dieser Plugins sendet am langen Ende deine IP-Adresse an die Server, die benötigt werden, damit du hier eine hübsche Website sehen kannst. Habe ich mit jedem dieser Plugin-Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag? Na, was meinst du? Ich verrate es: Nein! Und warum? Weil auch das völliger Quatsch ist. Oder willst du mir jetzt ernsthaft nahelegen, ich solle auf meiner privaten, von mir selbst bezahlten und völlig werbefrei gehaltenen Webseite, die ich in meiner Freizeit mit viel Liebe bestücke, nun wirklich losgehen und zu jedem Plugin, was ich hier nutzen will, einen umfangreichen Auftragsverarbeitungsvertrag abschliessen? Ich sage dir was: wenn du nicht willst, dass meine Website deine IP-Adresse weitergibt, dann komm doch einfach nicht hier her!

§4 Kontaktaufnahme

Nun zur Kontaktaufnahme: Falls du mir eine eMail sendest, musst du damit leben, dass ich Daten von dir erhalte. Ich sehe dann deine E-Mailadresse, eventuell auch deine IP-Adresse und wenn ich mir richtig Mühe gebe und den X-Header deiner  eMail händisch auswerte, kann ich eventuell sogar sehen, wie der Computer heisst, von dem aus du die Nachricht geschrieben hast. Das ist keine Zauberei oder Hackerkunst, sondern ein Internet-Standard. Wer den lesen kann, kommt an diese Daten. Das ist technisch bedingt – und schon seit vielen Jahren so. Falls du mir ungefragt deine Daten zusendest, darfst du davon ausgehen, dass ich deine eMail genauso gut oder schlecht behüte wie alle meine übrigen eMails auch. Solltest du dir irgendwann mal überlegen, dass ich die von dir ungefragt zugesandte eMail löschen soll, darfst du mich höflich darum bitten – versprechen tue ich aber nichts.
Auch hier gilt: wenn du damit nicht leben kannst, sende mir bitte keine eMail zu.

§5 Kommentare

Weiter im Text: Thema Blogposts. Du kannst gerne einzelne Meldungen kommentieren. Aber erneut gilt auch hier: du musst davon ausgehen, dass ein paar Daten über dich erfasst werden. Die IP-Adresse, der Name und die Mailadresse. Immerhin: beim Namen und der Mailadresse kannst du mit Pseudonymen arbeiten – oder einfach lügen, das ist okay für mich. Bei der IP-Adresse wird es etwas schwieriger – aber hey, wenn die dir zu privat ist, nutze doch TOR oder einen Proxy.
Once again: Love it or leave it.

§6 Cookies

Du weisst was ein Cookie ist? Nein? Ok, das kannst du hier nachlesen. Manche Menschen haben Angst vor Cookies, weil sie glauben, dass man damit herausbekommen kann, ob sie (diese Menschen mit der Angst) gestern Abend auf einer Porno-Seite waren oder sich insgeheim für satanistische Nazischergenmusik interessieren. Deswegen möchte kaum jemand, dass eine Website Cookies speichert. De facto ist es aber so, dass Websites ohne Cookies heute kaum noch funktionieren. Und so lange nur First-Party-Cookies eingesetzt werden, ist das mit dem Tracking der Nazi-Porno-Seiten nicht möglich. Diese Website nutzt bestimmt auch Cookies – allerdings nur die „guten“ First-Party-Cookies. Third-Party-Cookies habe ich zumindest nicht bewusst in diese Website integriert.

§7 Abmahnungen

Bevor du mich wegen eventuell fehlender, unvollständiger oder nicht ausreichend durchdrungener Aspekte der DSGVO abmahnst, berücksichtige bitte die Worte der zur Einführung der Verordnung zuständigen EU-Justizkommissarin Věra Jourová. Die sagte in einem Interview mit der ZEIT wörtlich: „Es geht [bei der DSGVO] um gesunden Menschenverstand und Verhältnismässigkeit. Wenn Ihnen jemand eine eMail schreibt und Ihnen zugesteht, dass Sie seine Daten verwenden dürfen, dann ist doch klar, dass er Ihnen eine Einwilligung erteilt. Im Übrigen sanktionieren die Datenschutzbeauftragten nicht nur, sondern beraten auch. Meine Prognose ist, dass sich die Behörden auf die Anbieter konzentrieren, die den grössten Schaden verursachen können, die die meisten Daten verarbeiten.“

Darüber hinaus verweise ich hier auch gerne auf eine Aussage des deutschen „Vaters“ der DSGVO, Jan Philipp Albrecht. Er schreibt in seinem Blog wörtlich: „Was hingegen nicht eintreten wird, ist, dass […] die Aufsichtsbehörden und irgendwelche Abmahnanwälte plötzlich eine ganz andere Gangart gegenüber all den kleinen Unternehmen, Einzelunternehmern, Vereinen und Bloggern einlegen werden.“ Sie dürfen davon ausgehen, dass ich beiden Akteuren im Falle einer Abmahnung hiervon berichten werde.

Und „last but not least“: bedenke, dass diese Erklärung von ditze.net stammt und die DSGVO in der Schweiz noch gar nicht gilt…

§8 Schlussbestimmungen

Last but not least: Ich sehe mich nicht als Teil der Hackerszene und habe eine positive Grundhaltung zum Thema Datenschutz. Das Thema liegt mir wirklich am Herzen. Wenn ich dann allerdings sehe, mit welcher handwerklichen Qualität die Datenschutzgrundverordnung in Deutschland ausgerollt wurde, und wohl auch in der Schweiz ausgerollt werden wird, komme ich als politisch interessierte Privatperson zu dem Schluss, dass ich nicht über jedes Stöckchen springen will und kann, was der Gesetzgeber mir hier hin hält.

Quelle ditze.net

Copyleft: Wer diese Datenschutzbestimmung abwandeln, recyclen oder kopieren will, darf das gerne machen – auch ohne Quellenangabe und von mir aus auch kommerziell. Kommentare dazu gerne auf Twitter.

Mit freundlicher Genehmigung von https://ditze.net/datenschutzerklaerung/, dessen Daten jetzt natürlich auch von uns erhoben und gespeichert wurden.